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BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00
Nach Auffassung des EuGH (GRUR 1998, 387 - Sabel/Puma) und der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; 1999, 587 - Cefallone; 1999, 735 - MONOFLAM/POLYFLAM) sind nämlich im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente der Zeichen zu berücksichtigen. - BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00
Nach Auffassung des EuGH (GRUR 1998, 387 - Sabel/Puma) und der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; 1999, 587 - Cefallone; 1999, 735 - MONOFLAM/POLYFLAM) sind nämlich im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente der Zeichen zu berücksichtigen. - BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
Auszug aus BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00
Nach Auffassung des EuGH (GRUR 1998, 387 - Sabel/Puma) und der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; 1999, 587 - Cefallone; 1999, 735 - MONOFLAM/POLYFLAM) sind nämlich im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente der Zeichen zu berücksichtigen. - BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95
"salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren
Auszug aus BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00
Nach Auffassung des EuGH (GRUR 1998, 387 - Sabel/Puma) und der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; 1999, 587 - Cefallone; 1999, 735 - MONOFLAM/POLYFLAM) sind nämlich im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente der Zeichen zu berücksichtigen. - BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen
Auszug aus BPatG, 01.08.2001 - 26 W (pat) 72/00
Im Hinblick auf den Markenbestandteil "Sekt" ist davon auszugehen, daß der Verkehr diesen ohne weiteres als Warenbenennung erkennt und ihm wegen seiner beschreibenden Bedeutung keinen besonderen Hinweis auf die Betriebsstätte der mit dem Gesamtzeichen versehen Waren entnehmen wird (BGH GRUR 1991, 319 - HURRICANE).